NIS2-Richtlinie: Anforderungen und Compliance für Unternehmen

Die NIS2-Richtlinie setzt neue Anforderungen und Standards, um die Cybersicherheit in der EU zu stärken. Erfahren Sie, wie Softwarelösungen dabei unterstützen können.

Key Takeaways:

  • Steigende Cyberbedrohungen führen zu strengeren Sicherheitsanforderungen für Unternehmen.
  • Die NIS2-Richtlinie erweitert die Compliance-Pflichten auf mehr Branchen und Unternehmen.
  • Risikomanagement und Meldepflichten sind zentrale Anforderungen der NIS2.
  • FACT24 – Lösung unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von NIS2-konformen Prozessen.

Cyber-Resilienz & die NIS2-Richtlinie: So schützen sich Unternehmen

Mit der zunehmenden Vernetzung und den steigenden Risiken im Cyberspace setzt die EU neue Maßstäbe für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, unter anderem: ein Risikomanagement zu etablieren, Konzepte und Verfahren für Cybersicherheitsmaßnahmen zu entwickeln, Mitarbeitende zu schulen, Lösungen zur Betriebsaufrechterhaltung zu implementieren und erhebliche Vorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden. Betroffene Organisationen sollten ihre Strategien zeitnah anpassen, um die Anforderungen zu erfüllen und zukunftssicher zu bleiben.

Risikoanalyse zur Erfüllung der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie ist eng mit der Risikoanalyse verknüpft, da sie Organisationen dazu verpflichtet, ihre Sicherheitsmaßnahmen auf Basis umfassender Risikobewertungen zu gestalten. Eine wesentliche Neuerung ist, dass Unternehmen auch die Sicherheit ihrer Lieferkette überprüfen müssen, um sicherzustellen, dass Partner und Zulieferer keine Schwachstellen in das eigene System einbringen.

Softwarelösungen – wie die von F24 – sind dabei besonders hilfreich. Sie automatisieren Prozesse, schaffen Transparenz und erhöhen die Effizienz. Unternehmen können nicht nur die komplexen Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllen, sondern auch ihre Ressourcen optimieren und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen nachhaltig stärken.

NIS2-Compliance einfach umsetzen – mit den Lösungen von F24

Unsere FACT24 Lösung bietet einen All-in-One-Ansatz zur Umsetzung der 10 Mindestmaßnahmen. Sie unterstützt Unternehmen insbesondere bei der Vorbereitung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, der Alarmierung, der Risikoanalyse und der Informationsverteilung in kritischen Momenten. Ergänzend dazu ermöglicht FACT24 EDU eine gezielte Schulung von Krisenstäben und Management, um diese optimal auf den Umgang mit Krisensituationen und die Anforderungen der NIS2-Richtlinie vorzubereiten.

Erfahren Sie mehr über die NIS2-Richtlinie und wie unsere Lösungen Ihnen helfen können.

Was ist die NIS2-Richtlinie? Definition und Ziele

NIS2 steht für die zweite Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. Sie ist eine überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016. Ziel ist es, das allgemeine Niveau der Cybersicherheit in der EU zu erhöhen und mehr Branchen vor Cyberbedrohungen zu schützen. Die NIS2-Richtlinie trat im Oktober 2024 in Kraft. Dennoch sind viele Mitgliedstaaten noch in Verzug. Schätzungen zufolge sind allein in Deutschland etwa 30.000 Unternehmen betroffen.

Nis2 wer ist betroffen

NIS2: Wer ist betroffen & welche Unternehmen handeln müssen

Unternehmen, die als „besonders wichtige Einrichtungen“ oder „wichtige Einrichtungen“ gelten, sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen die Vorgaben der NIS2-Richtlinie erfüllen. Darunter fallen bereits Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Nicht alle Maßnahmen gelten für alle Sektoren gleichermaßen. Beispielsweise sind Finanzunternehmen, die unter die DORA-Regelungen fallen, sowie Betreiber von Telekommunikations- und Energieversorgungsnetzen oder die öffentliche Verwaltung von bestimmten NIS2-Maßnahmen ausgenommen.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist? Nutzen Sie die kostenlosen Betroffenheitsüberprüfung des BSI oder sprechen Sie zeitnah mit Ihren Jurist:innen. Benötigen Sie professionelle Unterstützung bei der Umsetzung oder juristische Beratung? Dann kontaktieren Sie uns! Wir arbeiten mit erfahrenen Beratungsunternehmen und Kanzleien zusammen und vermitteln Ihnen gerne passende Partner.

NIS2-Anforderungen & Checkliste für Unternehmen

Die NIS2-Richtlinie setzt europaweite Mindestanforderungen, um Maßnahmen gegen Cyberbedrohungen zu ergreifen. Hier eine Zusammenfassung der gesetzlichen Vorgaben:

  • Registrierungspflicht innerhalb von 3 Monaten
  • Umsetzung & Dokumentation der 10 Mindestmaßnahmen zum Risiko- & Vorfallmanagement
  • Umsetzungsnachweise und Prüfungen für KRITIS Unternehmen, erstmals nach 3 Jahren
  • Meldepflichten bei erheblichen Vorfällen: Erstmeldung innerhalb von 24h, bestätigte Erstmeldung nach 72h, Abschlussmeldung nach 4 Wochen & Fortschrittsmeldungen, falls es länger als 4 Wochen geht
  • Informationspflicht der Öffentlichkeit bzw. Kunden bei Vorfällen
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