EU-Verordnung DORA
Alles, was Sie zum Digital Operational Resilience Act (DORA) und der nachhaltigen Umsetzung der Anforderungen wissen müssen.
Entschlossen gegen Cyber-Bedrohungen
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und steigenden Cyber-Gefahren zieht die EU die Schutzmauern hoch.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) definiert klare Anforderungen für den Finanzsektor in den Bereichen Cybersecurity, Risikomanagement und Kontinuitätsplanung und fördert damit eine widerstandsfähigere und sicherere Finanzinfrastruktur. Für betroffene Parteien gilt es nun, sich aktiv vorzubereiten, um die Anforderungen bis Januar 2025 im eigenen Unternehmen erfolgreich umzusetzen.
Was ist DORA?
Der Digital Operational Resilience Act ist eine EU-weite Regulierung, die einen einheitlichen Rahmens für Finanzinstitute hinsichtlich der Betriebsstabilität digitaler Systeme schafft. Damit wurden einheitliche Richtlinien zum Schutz der Finanz-IT-Landschaft geschaffen und bestehende europäische und nationale Maßnahmen miteinander in Einklang gebracht. Ab 2025 müssen alle Finanzdienstleister nachweisen, dass ihre Organisation verschiedenen IKT-Krisen über Ebenen und Abteilungen hinweg standhalten kann und dass die operative Stabilität der digitalen Systeme durchgängig gewährleistet ist.
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Wer ist betroffen?
DORA hat weitreichende Auswirkungen auf ein breites Spektrum von Unternehmen im Finanz- und Digitalsektor. Dazu gehören Finanzinstitute wie Banken, Kreditgenossenschaften und Versicherungen sowie IKT-Drittanbieter wie Cloud-Service-Provider, Zahlungsabwickler und Fintech-Unternehmen. Diese Organisationen sind verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten und die Stabilität ihrer digitalen Systeme im Falle von Störungen zu gewährleisten.
DORA: Der kompakte PDF Guide
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Welche DORA Anforderungen gibt es?
Die Anforderungen des Digital Operational Resilience Acts sind klar definiert und zielen darauf ab, die Auswirkungen von Cyberangriffen, technischen Ausfällen und anderen digitalen Störungen zu minimieren. Diese Anforderungen umfassen die Implementierung robuster Cybersecurity-Maßnahmen, angemessene Risikomanagementverfahren, eine kontinuierliche Überwachung der IT-Systeme sowie die präzise Berichterstattung über Zwischenfälle. Die Verordnung fördert eine proaktive Kultur der Resilienz im Umgang mit digitalen Bedrohungen.
Pragmatische Umsetzung im eigenen Unternehmen
Bis Januar 2025 müssen Finanzinstitute und IKT-Drittanbieter die neuen DORA Anforderungen erfüllen. Daher gilt es, die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit zu veranlassen. Je nachdem welche Maßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen bereits im Unternehmen etabliert sind, kann die Implementierung ein umfangreiches Projekt sein. Betroffene Organisationen müssen eine Bewertung ihrer bestehenden digitalen Infrastruktur und ihrer Betriebsabläufe vornehmen. Dazu gehören die Identifizierung potenzieller Schwachstellen und die Analyse von Systemabhängigkeiten. Daher sind Unternehmen dazu angehalten, sich weitsichtig und mit ausreichend Vorlauf auf die Anforderungen vorzubereiten – zum Einen, um sich vor Cyber-Bedrohungen zu schützen, zum Anderen, um Strafen und Sanktionen zu vermeiden.
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Hier finden Sie weiteren Experten-Content zur DORA Richtline:
Experten Web-Seminar
Resilienz-Experte Dr. Roland Pulfer führt Sie durch das Thema DORA und zeigt in einer Live-Softwaredemo, wie die Umsetzung der Richtlinie gelingt.
Compliance Broschüre
Anhand anschaulicher Beispiele und Screenshots gibt die Broschüre einen Einblick, wie die GRC & beyond Plattform TopEase® die Implementierung softwarebasiert erleichtert.
Fachbeitrag in “die bank”
Lesen Sie Dr. Roland Pulfer’s Gastbeitrag “DORA – Richtline: So werden digitale Systeme stabil“ aus der Mai-Ausgabe von die bank.
… oder kontaktieren Sie uns, um in einem persönlichen Gespräch zu erfahren, wie unsere Softwarelösungen eine mühelose Umsetzung ermöglichen.
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