F24 Leitfaden: DORA-Richtlinie – Digital Operational Resilience Act nachhaltig umsetzen
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Mit der DORA-Verordnung hat die EU einheitliche Richtlinien zum Schutz der Finanz-IT-Landschaft geschaffen und bestehende europäische und nationale Maßnahmen miteinander in Einklang gebracht. Ab 2025 müssen alle Finanzdienstleister nachweisen, dass ihre Organisation verschiedenen IKT-Krisen über organisatorische Ebenen und Abteilungen hinweg standhalten kann und dass die operative Stabilität der digitalen Systeme durchgängig gewährleistet ist.
DORA hat weitreichende Auswirkungen auf ein breites Spektrum von Unternehmen im Finanz- und Digitalsektor. Dazu gehören Finanzinstitute wie Banken, Kreditgenossenschaften und Versicherungsunternehmen sowie IKT-Drittanbieter wie Cloud-Service-Provider, Zahlungsabwickler und Fintech-Unternehmen. Diese sind demnach verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten und die Stabilität ihrer digitalen Systeme im Falle von Unterbrechungen zu gewährleisten.
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