Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Dienstleistungen der F24 AG – nachfolgend „F24“ genannt

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen F24 und ihren Kunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jedoch nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Art und Umfang der Leistungen / Vertragslaufzeit

2.1 Die Beschaffenheit, Art und der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und – in Bezug auf das eCall Business SMS&FAX-Portal – aus den eCall-Nutzungsbedingungen.
2.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit für Dienstleistungen von F24 zwölf (12) Monate. Der Vertrag verlängert sich um weitere zwölf (12) Monate (Verlängerungszeitraum), sofern er nicht schriftlich drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit oder des entsprechenden Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung und das Kündigungsrecht gemäß Unterabschnitt 5.2 bleiben unberührt.

3. Meldung von Störungen und Mängeln

Der Kunde hat Mängel und Störungen der Leistungen und Systeme von F24 unverzüglich detailliert und nachvollziehbar schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail oder Fax) anzuzeigen.

4. Mitwirkungspflichten

Vom Kunden vereinbarte oder für die Leistungserbringung notwendige und zweckmäßige Mitwirkungs- und Lieferhandlungen – einschließlich der im Vertrag definierten – sind als wesentliche vertragliche Pflichten des Kunden zu erbringen. Im Rahmen ihrer vertraglichen Nebenpflichten speichert F24 Daten zur Nutzung der Dienste und Systeme bei Notfallmeldungen für einen Zeitraum von 24 Monaten ab der jeweiligen Meldung und stellt diese Information dem Kunden auf Anfrage in elektronischem Format zur Verfügung. Weitere wechselseitige Pflichten zur Speicherung und Bereitstellung solcher Daten bestehen nicht.

5. Preise / Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, ergeben sich die vom Kunden für die Leistungen zu zahlenden Entgelte aus der jeweils geltenden Preisliste zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger gesetzlicher Steuern, soweit anwendbar.
5.2 F24 behält sich das Recht vor, Preisänderungen für die Leistungen vorzunehmen. Im Falle einer Preisanpassung teilt F24 die geänderten Preise mindestens zwei Monate vor deren Wirksamwerden mit. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung zu kündigen, sodass die Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung in Kraft tritt.
5.3 Während eines Zahlungsverzugs unterliegen Entgelte dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz. F24 behält sich ausdrücklich vor, weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen. Ab der zweiten Mahnung erhebt F24 eine Mahngebühr von 15,00 EUR.
5.4 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund einer solchen Forderung geltend machen. Die entsprechenden Rechte des Kunden im Falle eines Mangels bleiben unberührt.
5.5 Einwendungen gegen verbrauchsabhängige Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. F24 weist in der Rechnung auf die Folgen unterlassener rechtzeitiger Einwendungen hin.

6. Datenverarbeitung

6.1 Vom Kunden übermittelte personenbezogene Daten werden von F24 ausschließlich für den Kunden und gemäß dessen Weisungen verarbeitet und genutzt (Auftragsdatenverarbeitung). Etwaige technischen und organisatorischen Verfahren für die Verarbeitung und Nutzung solcher personenbezogener Daten, die darüber hinausgehen, werden vom Kunden in Abstimmung mit F24 festgelegt. Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung solcher Verfahren sind vom Kunden auf Grundlage der jeweils geltenden Preisliste an F24 zu zahlen.
6.2 Die datenschutzrechtlichen Vorschriften der deutschen Verordnung zum Datenschutz in der Telekommunikationsbranche sowie sonstige anwendbare Datenschutzgesetze und -vorschriften bleiben hiervon unberührt.

7. Mängel und Störungen

7.1 Die Mängelhaftung von F24 richtet sich vorrangig nach den getroffenen Vereinbarungen über die Qualität der Leistungen. Ist die Qualität nicht vereinbart, sind zur Feststellung eines Mangels die gesetzlichen Vorschriften heranzuziehen. F24 übernimmt keine Haftung für öffentliche Äußerungen Dritter.
7.2 F24 prüft unverzüglich angezeigte Mängel ihrer Leistungen und leitet deren Beseitigung ein, sofern F24 zur Mangelbeseitigung verpflichtet ist.
7.3 Der Kunde ist zur Minderung berechtigt, wenn er – wie in Abschnitt 3 beschrieben – die konkreten Mängel, die die Minderung begründen, angezeigt hat. Auch in diesem Fall ist eine Minderung nur im Verhältnis zur Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten infolge des angezeigten Mangels zulässig.
7.4 Aufwendungen für Prüfung und Nacherfüllung trägt F24, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich hingegen heraus, dass kein Mangel besteht und/oder die Störung auf Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen ist, kann F24 Ersatz der aufgrund des unberechtigten Verlangens entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Reisekosten) verlangen, es sei denn, das Fehlen eines Mangels wäre dem Kunden bei angemessenem Aufwand nicht erkennbar gewesen.
7.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der von F24 erbrachten Leistungen beträgt ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. § 548 Abs. 2 BGB bleibt hiervon unberührt.

8. Haftung

Die Haftung von F24 für sämtliche Rechte und Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages über Leistungen ist – unabhängig vom rechtlichen oder tatsächlichen Grund – wie folgt begrenzt; die Bestimmungen in Abschnitt 7 bleiben unberührt:
8.1 Bei Vorsatz oder Arglist, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet F24 nach den gesetzlichen Vorschriften; die nachfolgenden Haftungsbegrenzungen finden insoweit keine Anwendung.
8.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von F24 auf den typischen, für F24 bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten von F24.
8.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet F24 nur, soweit der Schaden durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurde; auch in diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, für F24 bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich sind und auf deren Erfüllung der Gläubiger vertraut hat und vertrauen durfte und deren schuldhafte Nicht­erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für typische, vorhersehbare Schäden ist der Höhe nach auf maximal 500.000,00 EUR für Sachschäden und maximal 500.000,00 EUR für reine Vermögensschäden begrenzt.
8.4 Aus einer von F24 übernommenen Garantie haftet F24 nur in dem Umfang, in dem sich Rechte, Ansprüche und Haftung aus dem ausdrücklichen Wortlaut der Garantieerklärung ergeben.
8.5 Ein Mitverschulden des Kunden wird entsprechend berücksichtigt.
8.6 Sofern zwischen dem Kunden und F24 keine andere ausdrückliche Haftungsbegrenzung vereinbart ist, ist die Haftung für typische, vorhersehbare Schäden auf maximal 500.000,00 EUR begrenzt. Stellt der Kunde fest, dass der typische, vorhersehbare Schaden die vorstehenden Haftungsgrenzen überschreiten könnte, hat er F24 hierauf ausdrücklich hinzuweisen. In diesem Fall vereinbaren die Vertragsparteien gegen Übernahme der Kosten für eine Mehrversicherung durch den Kunden einen höheren Haftungsbetrag.
8.7 Soweit die Leistungen nur unter der Voraussetzung der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Kommunikationswegen durch Telekommunikationsdiensteanbieter erbracht werden können, übernimmt F24 hierfür keine Verantwortung, es sei denn, die Bereitstellung wird aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns von F24 verweigert.
8.8 F24 ist nicht verantwortlich für Störungen an Einrichtungen, Geräten und/oder Kommunikationsmitteln, die nicht von F24 bereitgestellt wurden, es sei denn, die Störung wurde von F24 vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
8.9 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche gegen F24 gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 8 entsprechend.

9. Nutzung durch Dritte

Der Kunde ist nicht berechtigt, die bereitgestellte Leistung Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn mit Zustimmung von F24. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Kunden nicht, die Leistungen Dritten zur Verfügung zu stellen.

10. Sonstige Vereinbarungen

10.1 Nebenabreden, ergänzende Bestimmungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages über Leistungen, einschließlich der Leistungsbeschreibung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wurde von F24 ausdrücklich schriftlich bestätigt.
10.3 Nach Ablauf des Vertrages ist F24 berechtigt, sämtliche vom Kunden erhaltenen Unterlagen entweder aufzubewahren oder zu vernichten, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
10.4 Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. § 354a HGB bleibt unberührt.
10.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag über Leistungen ist München, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des deutschen Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und soweit nicht ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand nach deutschem Recht gegeben ist.
10.6 Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

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